Es ist gesetzlich festgelegt, welche Organisationen als Empfänger von Spenden und Schenkungen einen Anspruch auf Steuerbegünstigungen bedingen.
Allerdings müssen die Zahlungen der Spendenbeträge auf jeden Fall mit Bank- oder Postüberweisungen gemacht werden und dann von der begünstigten Organisationen in korrekter Weise quittiert werden.
Wir stellen Mustervorlagen für solche Spendenbestätigungen zur Verfügung:
siehe Mustervorlage zur Spendenbestätigung für ehrenamtliche Organisationen
siehe Mustervorlage für Vereine zur Förderung des Gemeinwesens