Organisationen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, tun dies mit großem Einsatz und mit Hilfe vieler freiwilliger Kräfte.
Oft jedoch reicht dies nicht aus. Es braucht auch finanzielle Unterstützung, um Projekte verwirklichen zu können, schnelle Hilfen in unbürokratischer Weise zu ermöglichen und auch dafür, den Mitarbeiter/innen wenigstens die anfallenden Kosten rückerstatten zu können.
Spenden bilden eine wichtige Grundlage für die Arbeit der gemeinnützigen Organisationen. Wer spendet, unterstützt und drückt dadurch auch seine Anerkennung für die Ausrichtung und Vorhaben der Vereine, der Komitees, Initiativen und Sozialgenossenschaften aus.
Natürliche Personen können einen Steuerabsetzbetrag von der Einkommensteuer IRPEF im Ausmaß von 35% der Geldzuwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro pro Steuerjahr in Anspruch nehmen. Als Alternative dazu können natürliche Personen wie zusätzlich auch Körperschaften und Gesellschaften einen Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage im Ausmaß von maximal 10% des erklärten Gesamteinkommens in Anspruch nehmen. Überschüsse können in den darauffolgenden 4 Steuerjahren abgezogen werden. (Art. 83 GvD 3. Juli 2017 Nr. 117). Als Beleg gelten die Spendenquittung und der Einzahlungsbeleg.
Da es den Bürgern nicht immer leicht fällt, zu beurteilen, ob Spenden sammelnde Organisationen auch tatsächlich das tun, was sie angeben, hat der Dachverband für Soziales und Gesundheit im Jahr 2007 die Initiative zu "Sicher Spenden" ergriffen, ein System, welches Nachweis für seriöses und glaubwürdiges Handeln sein soll.