Zertifizierte Organisation für das Siegel "Sicher Spenden"

Italienischer Blinden- und Sehbehindertenverband ETS/APS - Landesgruppe Südtirol

Kontakt:
Garibaldistraße 6/62 39100 Bozen
0471 971117
Steuernummer: 80015390216
Bankverbindung: IT67F0306911619100000005254
Postscheckkonto: 11279395

Zielgruppe: Sehbehinderte und Blinde der Provinz Bozen sowie deren Angehörige
Zahlen
704 Mitglieder
130 Ehrenamtliche
3 Mitarbeiter

Der Blinden- und Sehbehindertenverband ist der gesetzliche Vertreter der Sehgeschädigten aller drei Sprachgruppen in Südtirol. Er setzt sich für ihre Interessen ein, um ihre soziale Integration und ein möglichst selbständiges Leben zu unterstützen.
Die Dienste und Angebote des Verbandes können blinde und sehbehinderte Menschen aller Altersstufen in Anspruch nehmen. Der Verband steht allen Sehgeschädigten und deren Angehörigen für Beratung und Hilfestellungen verschiedenster Art zur Verfügung, unterstützt bei Ansuchen um Blindenrenten und bei anderen sozialrechtlichen Anliegen, vermittelt Hilfsmittel und ist bei der Abfassung der entsprechenden Beitragsgesuche behilflich, kümmert sich um Berufsausbildung und Arbeitseingliederung und organisiert gemeinschaftsbildende Angebote, wie Ferienaufenthalte, Ausflüge und Treffen.
Mit dem Mitgliedsausweis des Verbandes können Sehgeschädigte zahlreiche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, so z.B. bei Augenärzten, Optikern, beim Benutzen der öffentlichen Transportmittel usw.

Aktivitäten

  • Unterstützung bei Ansuchen um Blinden- und Invalidenrenten, bei der Beschaffung von Hilfsmitteln, bei der Beschaffung eines Blindenführhundes usw.
  • Unterstützung bei der Schul- und Berufsausbildung sowie bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen
  • Verbesserung der Selbständigkeit und Mobilität durch intervention bei Behörden zur Anbringung von blindengerechten Ampeln, taktilen Leitlinien, akustischen Linien- und Haltestellenansagen in Bussen usw.
  • Um die Kontaktpflege zu fördern organisiert der Verband Meer- und Bergaufenthalte, Ausflüge und Treffen für sehgeschädigte Menschen, so dass diese in einer geeigneten Umgebung und mit geeigneten Begleitpersonen ihre Ferien und Freizeit verbringen können
  • Einsatz für die Vorbeugung von Blindheit sowie Sensibilisierung der Bevölkerung über die Bedürfnisse der Sehgeschädigten

 

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