13.05.2021
Absetzbarkeit Spendenaktionen in Südtirol
Spenden an Organisationen des Dritten Sektors (GvD 117/2017, Art 83) und - auch in Form von Naturalien - für Covid-19-Maßnahmen an Einrichtungen und öffentliche Körperschaften (DL 17/2020, Art. 66) können bis zu einem Gesamtbetrag von 30.000 Euro im Ausmaß von 30% steuerlich abgesetzt werden, wenn eine entsprechende Dokumentation vorgelegt wird.